Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


Bestandteil aller unserer Verträge sind nachfolgende Bedingungen:

Allgemeines

Wir führen Bestellungen nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.

Von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen, sowie mündliche Nebenabreden oder Änderungen und Ergänzungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

Leistungsvorbehalt

In Fällen höherer Gewalt sowie bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und von uns nicht zu vertretenden Umständen (z.B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, Naturkatastrophen, Kriegseinwirkungen oder vergleichbare Fälle. Streik oder Aussperrungen, behördliche Eingriffe oder Schwierigkeiten in der Rohstoff- und Energieversorgung) sind wir berechtigt, die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen, soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit zur Lieferung von uns fahrlässig verursacht wurde.

 

Versand

Die Lieferung erfolgt frachtfrei Bestimmungsstation. Rollgeld und Zustellgebühr gehen zu Lasten des Empfängers.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unabhängig davon, ob eine Beförderung durch uns, den Kunden oder Dritte entrichtet wurde auf den Kunden über, sobald die Ware versandfertig oder abholbereit bei uns in der Versandabteilung bereitgestellt ist. Vereinbarungen über die Kostenlast von Lieferungen berühren die vorstehenden Gefahrtragungsregeln nicht.

 

Preise/Fälligkeit

Unsere Preise verstehen sich in der eingedruckten Währung je Kilo Gewicht oder Stück, in München gewogen. Grundsätzlich gelten die Preise am Tag des Vertragsabschlusses. Wir behalten uns vor, die am Liefertag gültigen Preise in Rechnung zu stellen, wenn sich inzwischen Preiserhöhungen, insbesondere aus höheren Marktnotierungen für Vieh und Fleisch, ergeben haben.

Sämtliche Zahlungen haben an uns zu erfolgen. Zahlungen an Vertreter befreien unseren Käufer nur, wenn Ihnen ausdrückliche Inkassovollmacht vorgelegt worden ist. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Empfang der Ware, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB, mindestens aber in Höhe, die die Banken für ungesicherte Kredite fordern, als Fälligkeitszinsen in Rechnung zu stellen. Hierdurch wird die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden nicht ausgeschlossen.

 

Vermögensverschlechterung

Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers erheblich schlechter waren oder geworden sind, als wir bei Einhaltung üblicher Sorgfalt voraussehen konnte, sind wir berechtigt, für sämtliche offenen Forderungen Sicherheiten zu verlangen oder nach Fristsetzung von allen Verträgen aus dieser Geschäftsbeziehung zurückzutreten. Bei Zahlungseinstellungen, Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Alle etwa vorgesehenen Rabatte und dgl. gelten als verfallen. Der Käufer hat die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu bezahlen.

 

Behandlungsvorschriften

Es gelten die auf den Etiketten und/oder Spezifikation vermerkten Hinweise zur Aufbewahrung.

Bei Probeentnahmen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung sind uns zwei Gegenproben einzusenden, eine davon benötigen wir zur Identifizierung.

 

Gewährleistung

Voraussetzung für sämtliche Gewährleistungsrechte ist, dass die vorstehenden Behandlungsvorschriften genauestens beachtet werden. Es gelten die gekennzeichneten Mindesthaltbarkeits-/ Verbrauchsfristen.

 

Mängelrügen sind unmittelbar uns gegenüber geltend zu machen. Sie müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Der Lieferschein ist beizufügen. Bei begründeten Mängeln beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf Ersatzleistung oder Minderung. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten oder sind Gegenstand zugesicherter Eigenschaften.

In diesen Fällen darf der Schadenersatz den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, welchen wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände als mögliche Folgen hätten voraussehen müssen.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchen Rechtsgrund, sowie bis zur Einlösung dafür hingegebener Wechsel und Schecks (das gilt auch für das sog. „Scheck-Wechsel-Verfahren“) bleibt die Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern, auf unser Verlangen zu kennzeichnen und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferte Ware weiter, gilt als vereinbart, dass wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung erwerben. Hierbei verwahrt der Käufer die erstandene Ware unentgeltlich, sofern er unmittelbarer Besitzer ist, soweit sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Käufer die sich gegen diesen richtenden Ansprüchen, insbesondere aller Herausgebeansprüche, schon hiermit an uns ab. Wir sind sofort berechtigt, den Warenbestand aufzunehmen und/oder aufnehmen zu lassen, die Ware aus dem Besitz des Käufers wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Käufers oder Besitzers zu betreten.

Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – so tritt er schon hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abtretung dient zur Sicherheit in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändungen oder ähnliche Beeinträchtigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.

Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der uns zustehenden Sicherungen verpflichtet. Falls wir Vorbehaltsware – unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Käufers- wieder in Besitz nehmen, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie durch freihändigen Verkauf für Rechnung des Käufers zu verwerten oder zu dem Wert, den die zurückgegebenen Waren für uns haben, zu übernehmen. Im Falle der Verwertung haften wir nur für Vorsatz und nachweislich grobe Fahrlässigkeit. Unser

Eigentumsvorbehalt erlischt endgültig mit jedem Kontoausgleich durch den Käufer.

Liefert der Käufer die Ware auf Kredit weiter, so ist er verpflichtet, sich das Eigentum mit einer Klausel ebenfalls vorzubehalten, die der Eigentumsvorbehaltsklausel dieser allg. Geschäftsbedingungen entspricht. Die Kosten, die dadurch entstehen, dass wir unsern Eigentumsvorbehalt geltend machen, gehen zu Lasten des Käufers.

 

Sonstiges

Sofern durch Verordnungen der Bundesländer andere Warenbezeichnungen als in Bayern festgelegt werden, sind diese vom Käufer der Weitergabe an Dritte zu beachten.

 

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Mängelrügen ist München.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz(München) oder die, die Lieferung ausführende Zweigniederlassung zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit haben wird die Wahl, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das zuständige Landgericht anzurufen.

Durch die Erteilung des Auftrages sind wir berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von einem Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.